Erstens wird der Staat durchaus immer Bedingungen stellen, wie die oben genannten notwendigen Entscheidungen zeigen. Zweitens ist festzuhalten, dass auch der Staat samt aller seiner Handlungen selbst nicht etwas Bedingungsloses, sondern etwas Bedingtes darstellen muss. Denn der Staat ist Recht und Gesetz zu unterwerfen. Das stellt das Wesen einer staatlichen Organisation dar! Deshalb ist ein staatliches Einkommen nach Recht und Gesetz auszuzahlen. Folglich kann auch ein Grundeinkommen im absoluten Sinne niemals bedingungslos sein.Die Logik kann ich nicht ganz nachvollziehen. Egal wie ein BGE eingeführt wird, es beruht dann doch auf Recht und Gesetz. Und warum würde ein vom Parlament beschlossenes BGE weniger bedingungslos sein als ein direkt vom Volk beschlossenes?
Wer also schließlich das Ziel eines bedingungslosen Grundeinkommens verfolgen möchte, der muss dafür sorgen, dass er die Gesetze, welche das zukünftige Grundeinkommen bedingen, selbst bestimmt.
Das kann nur dadurch geschehen, dass dieses zukünftige Gesetz für das Grundeinkommen in Volksabstimmungen beschlossen wird.
Der Co-Autor des Artikels, Daniel Schily, sagt in einer Antwort auf einen Kommentar selbst:
Dirk Jakobi bezweifelt oben in seinem Kommentar, dass sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung für ein auskömmliches bedingungsloses Grundeinkommen aussprechen würden. Diese Befürchtung ist vielleicht sogar für die nähere Zukunft berechtigt, aber (!)Eben: der parlamentarische Gesetzgeber, das sind auch wir, und so wie ein BGE heute weder auf die eine noch die andere Weise umgesetzt wird, kann es in Zukunft auf beiden Wegen geschehen.
Auch heute weigern sich die parlamentarischen Gesetzgeber, das sind ebenfalls Bürgerinnen und Bürger, ein auskömmliches bedingungsloses Grundeinkommen auszuzahlen.
Wie schon gesagt, halte ich die Frage von Volksabstimmungen generell für zwiespältig. Einerseits sollte es mehr direkte Einflussmöglichkeiten geben, andererseits sollte man verhindern, dass es möglich wird, primitiv-populistische Initiativen gewissermaßen von der Leserschaft der Bild-Zeitung abnicken zu lassen. Es müsste also gewisse intellektuelle Hürden geben. Aber das ist ein eigenes Thema, das nicht zwingend mit dem BGE verknüpft ist. Generell sollte man die Dinge nicht verkomplizieren. Manche meinen ja auch, mit dem BGE gleich eine fundamentale Geldreform angehen zu müssen. Das ist auch eine eigene Problematik, aber ein BGE ist auch ohne umsetzbar und ist schon alleine ein hinreichend großer Wurf; wenn man da ohne Not andere Dinge dazupackt, dürfte die Realisierung in weite Ferne rücken.
Guido Ankerman (bekannt aus Funk) schreibt:
Eine ganz besondere Perspektive entsteht durch das BGE für Familie, die durch ein Grundeinkommen wieder die Möglichkeit bekommt auch als solche zusammen zu leben. Heute werden die Kinder nach dem Abschluss ihrer Schule/Ausbildung dazu gezwungen das Heim zu verlassen und sich irgendwo einen Einkommensplatz zu suchen. Generationenhäuser werden wieder möglich...Richtig, allerdings wollen Kinder wohl in den meisten Fällen ihre eigene Wohnung, und auch das ermöglicht das BGE. Hier müsste man also nicht erst ein Erwerbseinkommen haben, sondern könnte ab der Volljährigkeit das Elternhaus verlassen. Manche Familien funktionieren ja gut zusammen, andere weniger.
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