Die Forderung nach individueller Freiheit, Selbstverantwortung und Privateigentum hat nichts mit Sozialdarwinismus zu tun und schließt weder - im Allgemeinen - soziales Handeln, noch - im Konkreten - Wohlfahrtsmaßnahmen aus. Sie besteht allerdings auf deren *Freiwilligkeit*.Er erklärt außerdem seine Vorstellung von Liberalismus hier:
Und was den "Anspruch auf eine sichere Existenz" betrifft: Wem gegenüber willst du den denn mit welchem Recht artikulieren? Wer ist, außer dir, aus welchen Gründen für die Sicherung deiner Existenz verantwortlich?
Liberalismus ist in seinem Kernanliegen ganz einfach und beschränkt sich seinem Wesen nach auf diesen Kern; alles darüber Hinausgehende sind von diesem Kern mehr oder minder direkt abgeleitete, jedenfalls aber durchaus kontroverse Positionen.Hier sieht man eine klassische "liberale Gesinnung", bzw. eine libertäre, also radikaler als ein bloßer FDP-Liberalismus. Was stimmt hieran nicht? Das ist eine wichtige Frage, denn das meiste sieht ja auf den ersten Blick vernünftig aus. Das Problem vieler auf der linken Seite ist, dass sie in der Praxis eindeutig wahrnehmen, dass der Kapitalismus ungerecht ist, aber dann Mühe haben, den Fehler in der Theorie zu finden, und dementsprechend dann oft mit ihren Alternativen Schiffbruch erleiden, weil sie eben die Wurzel des Übels nicht richtig identifiziert haben und dementsprechend entweder nur ewig den Symptomen hinterherlaufen (z.B. Reichensteuern verlangen) oder aber das ganze Kind mit dem Bade ausschütten (Marktwirtschaft abschaffen).
Der Liberalismus will, dass für jeden jederzeit größtmögliche individuelle Freiheit gewährleistet ist. Er fordert, dass jeder tun und lassen können möge, was immer er will, solange es nicht die Freiheit eines anderen beschneidet.
Allein aus diesem Grund ist das Privateigentum fester Bestandteil der liberalen Gesinnung, denn wenn es kein privates Eigentum gibt, gibt es überhaupt keinen Raum, in dem und nichts, mit dem ich tun oder lassen kann, was ich will, ohne die Freiheit eines anderen zu beschneiden. Das Reden über Freiheit wäre dann überflüssig, weil substanzlos.
Gegen die Grundidee des Privateigentums ist nichts einzuwenden (obwohl es natürlich auch ohne Privateigentum substanzielle Freiheitsräume geben könnte, z.B. im öffentlichen Raum die eigene Meinung frei zu äußern). Das Problem hier ist, wie ist das Privateigentum definiert? Und hier wird immer - absichtlich oder unabsichtlich - eine Art "natürliche Definition" unterstellt, die es aber objektiv nicht gibt, und die von anderen unterschieden wird, die dann als staatliches Umverteilungs-Teufelszeug dargestellt werden. In Wirklichkeit gibt es aber in jedem Fall vom Staat durchgesetzte Regeln der Verteilung, also wie Privateigentum erworben oder verloren werden kann. Der Begriff "Umverteilung" ist überhaupt immer nur im relativen Sinne zu gebrauchen, als Wechsel von einem Verteilungssystem zu einem anderen, nicht aber von einer "natürlichen Verteilung" zu einer "künstlichen", wie gerne suggeriert wird. Denn nirgends in der Natur stehen Eigentumsrechte niedergeschrieben, diese werden immer von Menschen gemacht. Idealerweise sollten sie sich eben an nachvollziehbaren Gerechtigkeitsprinzipien orientieren.
Was wäre nun eine gerechte Definition des Privateigentums? Alles, was man durch eigene Arbeit herstellt oder in freiem Handel erwirbt, sollte einem gehören, ist hier die typische liberale Antwort. Und das ist im Ansatz auch richtig, es fehlt nur eine Kleinigkeit, nämlich der natürliche Reichtum, also das, was nie durch Arbeit entstanden ist. Das Problem ist, dass der heute vollständig verteilt ist, und dass dessen Besitzer (wenn wir mal nur den Grund und Boden betrachten) ihn jeweils in freiem Handel erworben haben. Aber wenn man die Kette der Transaktionen weit genug zurückverfolgen könnte, muss ja jedes Stück Land einen Erstbesitzer gehabt haben, der es sich einfach angeeignet hat ("To prove a legal title to land one must trace it back to the man who stole it", sagte einst David Lloyd George). Genauso wie man an gestohlener Ware kein Eigentum erwirbt, auch wenn man sie in gutem Glauben kauft, dürfte man deshalb auch privaten Landbesitz nicht anerkennen, denn auf das, was von Natur aus existiert, kann kein einzelner einen höheren Anspruch erheben als irgendein anderer, und diese wenn auch noch so alte Ungerechtigkeit wirkt bis heute fort, so dass man sie nicht einfach als verjährt abtun kann. Als z.B. in den USA die Sklaven befreit wurden, war das ganze Land schon unter den Weißen verteilt - die Schwarzen (die ja den versprochenen "one acre and a mule" nie bekommen haben) durften also direkt zu ihrem ehemaligen Besitzer zurückgehen (oder zu einem anderen Landbesitzer, was wenig Unterschied machte) und darum betteln, die gleiche Arbeit machen zu dürfen, die sie vorher auch gemacht haben, und für die sie dann auch kaum mehr bekamen als vorher, nämlich nur ein Existenzminimum. Sie hatten nur die Freiheit gewonnen, unter mehreren Sklavenhaltern zu wählen. Daher ist es kein Wunder, dass der Reichtum auch heute noch bei den Weißen konzentriert ist.
Deshalb wäre ein gerechtes Prinzip des Eigentums, dass das, was tatsächlich durch Arbeit entsteht, dem gehört, der es erarbeitet, das aber, was von Natur aus existiert, jedem zu gleichen Teilen zusteht. Gerade der "Vater des Liberalismus", John Locke, hat dies sehr wohl erkannt und den "Locke'schen Vorbehalt" formuliert, der im Effekt besagt, dass man sich nur solchen Naturreichtum privat aneignen kann, der im Überfluss vorhanden ist, bzw. nur so, dass für jeden anderen noch wertmäßig genausoviel übrig ist. Ansonsten beschneidet man damit gerade die Freiheit anderer - und das ist, was heute geschieht. Und damit ist die Frage beantwortet, mit welchem Recht ein Anspruch auf sichere Existenz (jedenfalls in Höhe dessen, was dem gleichen Anteil jedes einzelnen am natürlichen Reichtum entspricht) artikuliert werden kann. Wem gegenüber wird dieser Anspruch artikuliert? Nun, denjenigen gegenüber, die heute einen überdurchschnittlichen Anteil am natürlichen Reichtum für sich beanspruchen. Es geht nicht darum, dass irgendein anderer für die Sicherung der eigenen Existenz verantwortlich ist, sondern gerade darum, dass im Locke'schen Sinne "jeder tun und lassen können möge, was immer er will, solange es nicht die Freiheit eines anderen beschneidet". Denn wenn ich meinen gerechten Anteil Land einfach besetzen würde, würde mich ja heute der Staat daran hindern und damit in meiner Freiheit beschneiden.
Aber auch diese Prinzipien sind nur eine vernünftige Grundlage für die Verteilung des Privateigentums. Und hier kommen wir zu dem Punkt der "Wohlfahrtsmaßnahmen". Wohlgemerkt, das BGE ist keine Wohlfahrts-, Sozial- oder Fürsorgemaßnahme, sondern eine schlichte Gerechtigkeitsmaßnahme. Aber wenn jemand einen Existenzbedarf hat, der durch das BGE nicht gedeckt ist, oder in einer besonderen Notsituation ist, dann kann selbstverständlich der Staat über Wohlfahrtsmaßnahmen helfen. Felix Hau besteht hier auf der Freiwilligkeit solcher Maßnahmen, d.h. er will sie der Gesellschaft überlassen. Warum? In Einzelfällen mögen solche staatlichen Maßnahmen mitunter kritikwürdig sein, aber warum hier staatliches Handeln prinzipiell ablehnen? Man kann hier nicht das Effizienzargument anwenden, welches die Marktwirtschaft der Staatswirtschaft überlegen macht, denn das beruht ja auf dem Eigennutz jedes einzelnen. Man kann aber nicht in gleicher Weise vom Mitgefühl und der Hilfsbereitschaft jedes einzelnen ausgehen. Viele würden in dieser Hinsicht freiwillig gar nichts tun, und die Geschichte zeigt zur Genüge, welches Ausmaß an ungelinderter Not es inmitten großen Reichtums etwa im 19. Jahrhundert gab. Außerdem gibt es eben auch ein Gegenstück zur tragedy of the commons (welche für die Überlegenheit der Einzelverantwortlichkeit spricht), nämlich das prisoner's dilemma (welches zeigt, das in manchen Situationen Einzelentscheidungen zu einer Situation führen, die für alle suboptimal ist). Wie soll es auch privat funktionieren? Wenn jemand einen auf der Straße anspricht (wie es ja zuweilen in betrügerischer Absicht geschieht) und eine Notsituation vorgibt, wie soll man die überprüfen? Und wenn es private Institutionen tun würden, wie würden die verhindern, dass jemand bei verschiedenen Institutionen mehrfach kassiert? Das Sozialwesen ist im Grunde ein natürliches Monopol und als solches prädestiniert für den Staat. Ansonsten könnte privat nur denen geholfen werden, die das ganz persönliche Vertrauen einer anderen Person gewinnen, die ihnen helfen kann (denn nur die wüsste, dass derjenige nicht betrügt), und da würden natürlich viele durch den Rost fallen.
Zumindest also unter der Annahme, dass der Staat reale Not lindern kann, die sonst nicht gelindert würde, warum sollte er es dann nicht tun? Warum ist das abstrakte liberale Prinzip hier wichtiger als die realen Konsequenzen? Das Prinzip kann doch kein fundamentaler Selbstzweck sein, sondern nur Mittel zum Zweck, weil es im allgemeinen zu sinnvollen Ergebnissen führt; wenn dies dann aber im Einzelfall nicht der Fall ist, ist es nur logisch, vom Prinzip abzuweichen. Freiheit selbst ist ja kein fundamentaler Wert, sondern kann nur deshalb erstrebenswert sein, weil es ein menschliches Bedürfnis ist. Aber ein letztlich noch wichtigeres Bedürfnis ist erstmal das Überleben, denn wenn man verhungert, hat man auch keine Freiheit mehr. Der fundamentale Wert ist die Humanität schlechthin, die Ausrichtung alles weiteren an der Menschenwürde. Das ist das einzige Absolute, darauf erst kann man ein Freiheitsprinzip aufbauen. Wenn jemand also in Kauf nimmt, dass Menschen existenzielle Not leiden, nur damit andere weniger Steuern zahlen müssen, und dies nicht anderweitig rechtfertigen kann, setzt er sich dem Verdacht aus, in Wirklichkeit Sozialdarwinist zu sein und dies nur mit "liberalen" Prinzipien zu bemänteln.
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