Samstag, 31. März 2012

Zur Lage im (Vor)März

Ungeachtet einer Medienberichterstattung, die sie weitgehend als dilettantisch, profil- und programmlos darstellt, sind die Piraten im Saarland souverän in ihr zweites Landesparlament gewählt worden. Nicht nur, dass sie zum zweitenmal die herausfallende FDP quasi direkt ersetzen, sondern sie sind auch zum erstenmal stärker als die (fast ebenfalls an der Fünfprozenthürde gescheiterten) Grünen - ja sogar stärker als Grüne und FDP zusammen - und damit erstmals viertstärkste Partei. Mit 7,4% lagen sie nur 1,5 Punkte hinter dem Berliner Ergebnis und straften diejenigen Lügen, die noch am Berliner Wahltag gesagt haben, die Piraten könnten nur in einer Großstadt, nicht aber in einem Flächenland erfolgreich sein. Dass statt 15 diesmal nur 4 Piraten ein Mandat errungen haben, liegt also in erster Linie daran, dass der saarländische Landtag insgesamt kleiner ist. Man hatte aus Berlin gelernt und 12 Kandidaten nominiert, was bis zu einem Ergebnis von ca. 23% gereicht hätte. Der nächste realistische Meilenstein wäre nun, in einem Land drittstärkste Partei zu werden, womit den Piraten im Falle einer großen Koalition (die ja immer häufiger zu werden scheinen) die Oppositionsführung zukäme.

Zwar war im Wahlprogramm der saarländischen Piraten von BGE nicht die Rede, sondern nur von einem Mindestlohn, aber angeblich soll das Thema der sozialen Gerechtigkeit eine herausragende Rolle in der Motivation der Piraten-Wähler gespielt haben. In ein Landeswahlprogramm gehört ein BGE (allerdings auch ein Mindestlohn) im Grunde gar nicht hinein, denn auf Landesebene wäre es ja nicht praktisch umzusetzen. Aber die Leute wählen schließlich bei einer Landestagswahl nicht nur bezogen auf Themen der Landespolitik, sondern geben dort auch ihren allgemeinen, hauptsächlich bundespolitisch geprägten politischen Sympathien bzw. Stimmungen Ausdruck. Damit ist auch dieses Ergebnis nicht zuletzt ein Votum fürs Grundeinkommen.

Wie sieht es nun mit der BGE-Diskussion bei den Piraten aus? Ein taz-Artikel sorgte hier gerade für einen kleinen Sturm im Wasserglas. Hierbei wurde ein Modell besprochen, was bei den Sozialpiraten seit einigen Monaten in der Diskussion ist, keineswegs aber irgendeine Beschlusslage darstellt. An dem Modell gibt es tatsächlich einiges auszusetzen, der plakative Kernvorwurf des Artikels aber - "Unterm Strich weniger als Hartz IV" - trifft die Sache nicht. Bei Hartz IV bekommt man bedingungslos exakt überhaupt nichts, und das ist das entscheidende. 440 Euro bedingungslos ist doch schon mehr als 0. Davon abgesehen:

  • Laut Modell soll der Betrag von 438,70 Euro 12,5mal im Jahr ausgezahlt werden, das entspricht 457 Euro im Monat bei 12 Monaten. Der Unterschied im Betrag ist nicht entscheidend, aber ich frage mich an der Stelle, was das mit den 12,5 Monatsbeträgen soll. Vermutlich wohl eine Art Weihnachtsgeld im Dezember. Aber nur weil anderswo ein 13. Monatsgehalt üblich ist (in Griechenland soll es ja noch ein 14. oder noch mehr gegeben haben), muss man so einen Unsinn nicht nachmachen. Wer meint, dass er im Dezember (oder in irgendeinem anderen Monat) mehr Geld braucht als sonst, soll sich entsprechend etwas zurücklegen. Dem weihnachtlichen Konsumwahn sollte man hier nicht indirekt Anerkennung verschaffen.
  • Zu den 457 Euro kommt im Modell noch ein Wohnkostenzuschuss nach Bedürftigkeit. Damit wird einerseits die Behauptung vollends unsinnig, das Modell sei schlechter als Hartz IV, denn dort bekommt man nur 374 Euro Regelsatz plus Wohnkosten, wobei beides bedarfsgeprüft und obendrein an die Bereitschaft zur Aufnahme zugewiesener Arbeit gebunden ist. (Lediglich etwaige Unterschiede in der konkreten Wohnkostenerstattung könnten die 83 Euro Differenz wettmachen, das geht aber aus dem Modell nicht hervor, so dass man davon ausgehen sollte, dass es im Schnitt nicht weniger als bei Hartz IV wäre, wo ja auch nicht jede noch so hohe Miete erstattet wird.) Andererseits hat eine Bedürftigkeitsprüfung innerhalb eines BGE-Modells nichts zu suchen. Wenn man meint, es wäre überflüssig, Wohnkosten an diejenigen zu zahlen, die sie nicht brauchen, könnte man das gleiche auch über den Grundbetrag sagen. Das ist doch gerade das Prinzip des BGE, dass es nicht eine bedarfsorientierte Sozialleistung, sondern ein Bürgerrecht ist, deshalb gleich für alle. Der Wohnkostenzuschuss - den ja die meisten Nicht-Arbeitenden dann beantragen müssten - trüge weiterhin das Stigma der Sozialleistung. Und aus Finanzierungsgesichtspunkten gibt es auch gar keinen Grund dafür. Wie Götz Werner sagen würde, ist es schon finanziert, denn es wohnt ja heute auch jeder, d.h. das Geld, was die Leute heute für Wohnkosten ausgeben, würden sie eben als Teil des BGE anstatt als Teil ihres bisherigen Einkommens erhalten, was unterm Strich keinen Unterschied macht. Der Arbeitsanreiz würde dadurch im Vergleich zum Modell nicht sinken, wenn die Leute die Wohnkosten ja im Bedarfsfalle doch erhalten würden, es also ohnehin keinen Anreiz zur Arbeit zur Erwirtschaftung der Wohnkosten geben würde. Im Gegenteil, es gäbe im Modell wieder einen negativen Anreiz. Denn ausgehend von Nicht-Arbeit mit Bezug von 457 Euro + Wohnkosten, würde sich eine geringfügige Arbeitsaufnahme nicht lohnen, wenn dann die Wohnkostenerstattung wegfiele. Bei einem richtig gestalteten BGE lohnt sich dagegen jede noch so geringe Arbeitsaufnahme. Wer arbeitet, hat mehr (BGE + Arbeitseinkommen) als der, der nicht arbeitet (BGE). Die Wohnkosten sollten also pauschaliert und zu dem Grundbetrag addiert werden; wenn das Modell finanzierbar ist, so wie es ist, wäre es das mit dieser Änderung (einschl. entsprechende Anpassung der Steuersätze) genauso (durch die Verwaltungsvereinfachung sogar noch besser).
  • Gleichwohl ist es vernünftig, dass die Autoren des Modells sich bemühen, ein solide finanzierbares Modell zu entwickeln, anstatt Beträge einfach nach Wünschbarkeit in den Raum zu stellen. Die typischen Reaktionen von mancher Seite, das BGE sei hier zu niedrig angesetzt, und womöglich noch aus böser Absicht, sind fehl am Platz. Die Autoren sind hier lediglich vorsichtig und betrachten das Modell wohl als einen Ausgangspunkt, auf dem man ggf. aufbauen kann. Ein "bescheidenes" Modell ist politisch allemal leichter einzuführen als ein gewagteres, und es wäre ja nie in Stein gemeißelt - verbessern kann man es immer. Solange es also gegenüber dem status quo keine Verschlechterung darstellt, ist es in jedem Fall besser als nichts, und es wäre ja schon viel erreicht, überhaupt den ersten eindeutigen Schritt in Richtung BGE zu gehen. Das Bessere darf nicht der Feind des Guten sein. Allerdings muss man es auch klar kommunizieren, dass ein bestimmtes Einstiegsniveau nicht der Endzustand sein muss. Und man sollte auch explizit das Prinzip aufstellen, dass es in keinem Fall eine Verschlechterung für Leute mit geringem Einkommen gibt, d.h. bestehende bedingte Leistungen müssen entweder bestehenbleiben oder eben ganz oder teilweise bedingungslos gemacht werden, nicht aber höhere bedingte durch niedrigere bedingungslose ersetzt werden.
  • Der größte Fehler aber bleibt in meinen Augen die Einkommensteuerfinanzierung im Modell. Hier habe ich schon wiederholt auf die Vorteile einer Naturressourcenbesteuerung hingewiesen. Mit Einkommensteuer kommt man im Leben nicht von der verbreiteten Wahrnehmung weg, Arbeitende würden beim BGE Nicht-Arbeitende subventionieren. (Beispiel aus den taz-Kommentaren: "Ich bin nicht bereit auch nur 1% mehr an Steuern zu zahlen für Leute die rumlungern!") 
Im Mai stehen die nächsten Landtagswahlen an (Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein), und wenn auch die Umfragen im Moment noch bei unsicheren 5% stehen, darf man wohl nach dem Saarland-Ergebnis zuversichtlich sein. Und wenn man noch ein ermutigendes Zeichen eines Zeitenwechsels auch im Ausland sehen will, schaue man nach Großbritannien, wo gerade bei einer Nachwahl in Bradford West die Labour Party um 20, die Konservativen um 23 Prozentpunkte abgestürzt sind und dafür George Galloway von der RESPECT-Partei mit sensationellen 56% ins Parlament zurückkehrt. Er war schon 2005, damals aber noch knapper, in einem anderen Wahlkreis erfolgreich und fiel dann 2010 wieder heraus. Er hat sich in bewundernswerter Weise gegen die neokolonialistische Kriegspolitik in Irak und Afghanistan eingesetzt. Wenn man sieht, mit welcher Konsequenz er seine Überzeugungen vertritt und sich auch gerne mit Medien anlegt und trotzdem - oder gerade deswegen - gewinnen kann, wünscht man sich mehr solche Leute, die keine Angst vor der eigenen Courage haben oder davor, mit einer Meinung anzuecken, die dem vermeintlichen Mainstream widerspricht. So wie man die Kriegstreiber unumwunden als Verbrecher bezeichnen muss, muss man auch beim BGE klarmachen, dass es hier um nichts Geringeres als die Abschaffung der modernen Sklaverei geht und klare Worte finden gegenüber denen, die im vollen Bewusstsein der Fakten am bestehenden System festhalten. Aber das muss in der Breite geschehen und nicht durch wenige einzelne Führungsfiguren. Die Piraten sind ja gerade eine Partei, die nicht durch Spitzenpolitiker definiert ist, sondern durch die Macht der Basis (was vom designierten FDP-Generalsekret Patrick Döring blödsinnigerweise als "Tyrannei der Masse" bezeichnet wurde).

Galloway sprach nach seinem Sieg vom "Bradford Spring" - möge es überall einen neuen Völkerfrühling geben, der die verrosteten Denkstrukturen des heutigen Biedermeiertums überwindet. Man könnte auch Altmaiertum sagen, angesichts der bekannten CDU-KröteGröße. Wobei bei der SPD Kurt Beck ein Musterbeispiel ist. Der hat sich gerade bei Maybrit Illner sehr darüber echauffiert, dass die FDP seine geplante Schlecker-Intervention verhindert hat. Dabei muss man gerade hier der FDP zustimmen, was Pirat Christopher Lauer in der Sendung auch getan hat, der allerdings leider nicht ganz auf den Punkt kam. Man hätte dies direkt mit dem BGE in Verbindung bringen sollen. Denn Pleiten und Entlassungen sind ein unvermeidlicher Bestandteil einer Marktwirtschaft, auch einer sozialen. Diese Rettungsaktionen, zu denen Sozialdemokraten neigen, wenn irgendwo eine größere Anzahl Arbeitsplätze auf einen Schlag wegfällt, haben bestenfalls aufschiebende Wirkung. Dann hätten sich die Betroffenen noch eine Zeitlang schwache Hoffnungen auf Erhalt ihres Jobs machen können, die am Ende dann doch zerstoben wären, wie einst bei Holzmann. Insgesamt eine große Geldverschwendung, indem Ressourcen in unwirtschaftliche Betriebe versenkt werden. Natürlich ist die FDP wiederum zu verurteilen, wenn sie auf die Situation einfach mit Gleichgültigkeit reagiert ("die sollen sich jetzt um eine andere Verwendung bemühen", sagte Philipp Rösler in etwa). Wenn aber Beck hier die Verzweiflung der Verkäuferinnen beschreibt, muss man ihn doch fragen, ob es nicht besser wäre, das System generell so einzurichten, dass der Verlust eines Arbeitsplatzes nicht immer ein existenzielles Drama ist! Gerade die unseligen Schlecker-Jobs waren kaum mit irgendeinem immateriellen Mehrwert verbunden, es ging nur um das Einkommen, also braucht man sich auch nur um die Einkommenssicherung der Betroffenen kümmern. Dass die Aussicht auf Hartz IV zum Weinen ist, kann man verstehen; mit BGE hingegen wäre das nicht passiert. Die Kassiererinnen hätten ihre Entlassung mit einem Achselzucken hinnehmen können, wenn sie nicht selbst schon vorher gekündigt (oder aber durch Drohung mit Kündigung sich bessere Arbeitsbedingungen verschafft) hätten. Die Schlecker-Pleite ist übrigens mit einiger Befriedigung aufzunehmen, denn im Drogeriemarktbereich gab es ja geradezu einen bilderbuchhaften Gegensatz zwischen dem stereotypisch bösen Kapitalisten Schlecker, der seinen Mitarbeitern misstraut, sie ausbeutet und bespitzelt, und auf der anderen Seite Götz Werner, der das glatte Gegenteil darstellt. Man könnte das für ein Zerrbild halten, aber es scheint ja allen Berichten nach wirklich so (gewesen) zu sein. Bisher schienen beide Methoden der Unternehmensführung ähnlich erfolgreich zu sein - dass Schlecker nun verschwindet und dm noch da ist, lässt einen doch einmal mehr an das Gute glauben. Innerhalb des bestehenden Systems hätte man das nicht unbedingt erwarten dürfen. Normalerweise halte ich nichts davon, von einzelnen gewinnorientierten Unternehmern ein besonders ethisches Verhalten zu erwarten - im System wird das normalerweise bestraft, d.h. es führt zu einer Verschlechterung der Konkurrenzposition gegenüber den skrupelloseren Mitbewerbern. Selbst noch so wohlmeinende Unternehmer - und Unternehmer sind ja keineswegs von Natur aus böse - können sich dem normalerweise nicht entziehen. Deshalb müssten alle relevanten Verhaltensnormen gesetzlich vorgeschrieben sein. Statt vieler Einzelmaßnahmen aber, die doch nie alles abdecken können, wäre mit einem BGE das Thema erledigt. Jeder einzelne müsste und würde nur noch solche Jobs machen, die seinen individuellen Maßstäben entsprechen; jegliche Form von Ausbeutung wäre von vornherein ausgeschlossen.

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