Ein bedingungsloses Grundeinkommen für Alle? Auf den ersten Blick entsteht eine Faszination für diese visionäre Idee. Denn sie verkörpert den ewigen Menschheitstraum vom selbst bestimmten Leben, von Autonomie und von der Flucht aus der entfremdenden Arbeit.Manchmal ist der erste Blick der richtige.
Auf den zweiten Blick kommt Ernüchterung auf bei der konkreten Vorstellung, dass Menschen vom Staat lebenslänglich als Berufsrentner unterhalten werden sollen.Auf den zweiten Blick melden sich die alten Ressentiments. "Berufsrentner"? Schon der Begriff "Rentner" impliziert ja, dass jemand nichts mehr arbeitet, wäre also unpassend für einen Bürger, dessen BGE-Bezug in keiner Beziehung dazu steht, ob er arbeitet oder nicht. Nicht nur, dass die meisten arbeiten würden; selbst wenn Strahm nur die Nicht-Arbeitenden meinen würde, würde es keinen Sinn machen, denn diese bekommen ja das BGE nicht "für" ihr Nichtstun, sondern sie erhalten das gleiche BGE wie die Arbeitenden auch. "Berufsrentner" macht nun erst recht keinen Sinn, denn das würde ja "Rentner" explizit als Alternative zu einem Beruf darstellen. Aber die meisten BGE-Bezieher hätten ja ihre eigentlichen Berufe, und es würde kaum Sinn machen, den Begriff Beruf so umzudefinieren, dass alle BGE-Bezieher nun auf einmal von Beruf "Rentner" wären, also kann der Begriff "Beruf" ja nicht nur bedeuten, "das, womit man seine Existenz sichert". Wenn man damit aber eine nützliche Tätigkeit meint, auf die man sich spezialisiert, dann kommt "Rentner" hierfür gar nicht in Frage und selbst diejenigen, die eine solche Tätigkeit nicht haben, sind einfach nur "Berufslose".
Das Initiativprojekt für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist nach der Lancierung im April 2012 bei den Medien schlecht aufgenommen worden. Von der Ökonomenzunft wird es als realitätsfremde Utopie mit Häme ignoriert.Das ist erstmal ein Widerspruch in sich. Entweder man ignoriert etwas oder man hämt dagegen, beides zugleich ist schwierig. Tatsächlich wird das BGE von einigen Ökonomen ignoriert, von anderen mit Häme versehen, von dritten aber auch unterstützt. Oder sind z.B. Thomas Straubhaar und Klaus Wellershoff keine Ökonomen?
Wenn ich mich – wenn auch kritisch – mit einem derart utopischen Projekt auseinandersetze, signalisiere ich, dass ich einer Utopie eine Diskussionswürdigkeit und Wertschätzung zugestehe.Sehr gnädig. Ich habe eher den Eindruck, Strahm wünscht, er könnte es ignorieren, spürt aber, dass die Idee doch zu stark ist und meint hier deshalb auf Angriff übergehen zu müssen.
Ich nenne gleich vorweg meine Grundmotivation gegen das Konzept einer bedingungslosen, lebenslänglichen Rente: Ich möchte nicht, dass unsere Kinder oder Kindeskinder in eine Gesellschaft geboren werden, in der Jede und Jeder vom Staat zum lebenslänglichen Berufsrentner gemacht wird. Das Versprechen eines ständigen Staatsunterhalts würde zum Motivations- und Energiekiller für manche Jugendlichen, nicht für alle, aber es wäre ein gesellschaftlicher Anreiz zu einer Null-Bock-Grundhaltung mit verpassten Lebenschancen.Motivation und Energie entstehen für Strahm also aus der Angst vor dem Hungertod, und "Lebenschancen" entstehen aus Zwang. Wieder ein direkter Widerspruch in sich. Das BGE nimmt doch niemandem irgendeine Chance, sondern eröffnet vielmehr unbegrenzt neue Chancen. Aber offenbar ist für Strahm ein Leben ohne Arbeitseinkommen ein verpasstes Leben, auch wenn man sich ganz bewusst dafür entscheidet und dementsprechend davon auszugehen ist, dass man in diesem Fall nach den eigenen Maßstäben ein erfüllteres Leben hat als wenn man einer Erwerbsarbeit nachgehen würde. Oder will man hier wieder große Teile der Bevölkerung für unmündig erklären - nicht fähig, selbst zu entscheiden, was gut für sie ist?
Seit Jahren befasse ich mich mit Berufsbildung und Armutsprävention über Berufsintegration: Jeder Oberstufenlehrer, jede Berufsberatungsperson, jeder Berufsausbildner kann erzählen von den Motivationsschwierigkeiten mancher Jugendlicher. Oft sind sie nur temporär, aber akut in der wichtigsten Integrationsphase zwischen 15 und 20. Die Aussicht auf eine bedingungslose, lebenslängliche Staatsrente ist ein Motivationskiller. Ein Drittel der Jugendlichen sind heute Menschen mit Migrationshintergrund. Sie oder ihre Eltern kommen aus Ländern, in denen man sich weniger über die Arbeit definiert. Ist es nicht verantwortungslos und realitätsfern, diese in ein Erwachsenenalter zu entlassen, das eine bedingungslose, lebenslängliche Staatsrente verspricht?Dass Berufsberater von Motivationsschwierigkeiten erzählen, ist logisch. Wer könnte sich schon begeistern über die schäbigen Alternativen, die einem dort angeboten werden, immer im Bewußtsein, dass man sich in jedem Fall für eine entscheiden muss? Zwischen 15 und 20 kann man oft noch gar nicht wissen, wofür man wirklich prädestiniert ist. Nur die Freiheit, die sich aus der Sicherheit des BGE ergibt, erlaubt jedem, seinen besten Weg zu finden. Und dann kommt bei Strahm auch noch Xenophobie ins Spiel. Ich bezweifle, dass man sich in den meisten anderen Ländern "weniger über die Arbeit definiert" als in Deutschland oder der Schweiz, aber wenn es so wäre, wäre ein solches Land nur zu beglückwünschen, denn über die Arbeit sollte man sich nicht definieren. Über die Erwerbsarbeit schon gar nicht, aber auch sonst nicht primär über Arbeit, sonst hieße das ja, dass man, wenn man z.B. arbeitsunfähig würde, damit zugleich entmenschlicht würde. Definieren sollte man sich über seinen Charakter.
Junge bleiben mit 2500 Franken Monatsrente zwar arm, aber sie kommen sich zufrieden gestellt vor, wenn sie damit vor einer Lehre oder einer Schule und vor der harten Berufsintegration flüchten können.Gut für sie! Vielleicht ist es ja so, dass sie sich nicht nur zufriedengestellt "vorkommen", sondern es tatsächlich sind? Warum um alles in der Welt muss denn Berufsintegration "hart" sein? Strahm geht hier vom real existierenden Kapitalismus aus und verwechselt ihn mit einer unverrückbaren Naturnotwendigkeit.
Ein junges lediges Paar mit je 2500 Franken kann sich mit 5000 Franken gemeinsamem Einkommen bedingungslos aufs Sofa setzen.Die Unehrlichkeit in der Diskussion ist immer sofort erkennbar, sobald Familieneinkommen ins Feld geführt werden. Der einzige Zweck ist hier, Zahlen aufzublasen. Welchen Unterschied macht es denn, ein Paar mit 5000 Franken zu betrachten oder einen Single mit 2500? Pro Person ist es immer dasselbe. Das Problem liegt doch gerade in der traditionellen Situation, dass das Arbeitseinkommen des einen für den nichtarbeitenden Partner und vor allem für Kinder mit zu verwenden ist, was natürlich immer ab einer gewissen Kinderzahl nicht funktionieren kann. Auch deshalb muss doch Arbeit von der Existenzsicherung entkoppelt werden.
Wie steht es mit der Eigenverantwortung des (jungen) Menschen für seine Existenz, für seine Zukunft? «Eigenverantwortung» ist ein bürgerlicher Begriff, besetzt von den Sozialabbauern, Sozialstaatsgegnern und neoliberalen Moral-Hazard-Theoretikern. Aber soll man das Erziehungskonzept des (oft harten) selbstverantwortlichen Lebens nur diesen überlassen?Da ist wieder das "hart". In der heutigen Zeit gibt es überhaupt keinen Grund, dass ein (richtig verstanden) selbstverantwortliches Leben "oft hart" sein muss. Ein solches irriges Konzept sollte man sehr wohl den erwähnten Gruppen überlassen, denen Strahm wohl in Wirklichkeit näher ist, als er glaubt. Eigenverantwortung gibt es, sollte aber nicht bedeuten, dass man erwerbstätig sein muss. Auch mit einem BGE ist jeder verantwortlich für das, was er tut. Das heißt z.B., dass jemand, der dann in einem fragwürdigen Gewerbe arbeitet, nicht mehr sagen kann, er bräuchte doch das Geld zum Leben und hätte nichts anderes gefunden.
Gewiss, manche Jugendliche würden reisen, Kunst und Kultur pflegen, sinnvolle Nischen suchen, wenn sie nur ein Existenzeinkommen hätten. Gewiss wird es Menschen jeden Alters geben, die sich mit einem sicheren Existenzeinkommen zusätzlich regen, mit kreativen Tätigkeiten, mit zivilgesellschaftlichen Engagements. Deshalb übt die Idee einer bedingungslosen Existenzsicherung durch den Staat eine besondere Faszination bei Kulturschaffenden, Intellektuellen und Theologen aus, die aus ihrer persönlichen Erfahrung heraus ihre besondere idealtypische Vorstellung vom selbstbestimmten, autonomen Leben ableiten.Tja, und deshalb löst die Idee bei Leuten wie Strahm aus ihren persönlichen Vorurteilen heraus ihre besondere Abneigung aus. Man demotiviert die Leute durch Zwang und liest dann daraus eine grundsätzliche "Null-Bock-Haltung" heraus, mit der man gerade den Zwang begründet!
Doch was steht denn für ein Bild über die Arbeit und über den arbeitenden Menschen hinter der Vision eines Lebens ohne Entfremdung und Zwang? Im Grunde steht unbewusst ein elitäres Verständnis von Arbeit und Arbeiten hinter diesem Menschenbild: Die Lohnarbeit wird als entfremdend, als Zwang, als fremdbestimmte Bolzerei verstanden. Das unbezahlte, selbstbestimmte kreative Arbeiten oder die ethisch hochstehende freiwillige Betreuungsarbeit im sozialen Netzwerk jedoch soll mit dem bedingungslosen Staatslohn gefördert und entschädigt werden.
Die bezahlte Arbeit ist eben nicht einfach Entfremdung, vielmehr bei vielen auch Erfüllung. In unserer Gesellschaft gibt es keine grössere Demütigung eines jungen Menschen, als das Gefühl, nicht gebraucht zu werden. Eine bedingungslose, lebenslängliche Abfindung fürs Nichtstun wäre für viele ein Motivationskiller.
Niemand behauptet, jede Lohnarbeit ist entfremdend. Und Strahm selbst sagt, dass es nur "bei vielen" auch Erfüllung ist. Was ist mit den anderen? Für wen es Erfüllung ist, der kann es doch unabhängig vom BGE weiter tun! Und dann wird er es ja auch. Dann kann Strahm ja schon mal nicht behaupten, es würde eine massenweise Arbeitseinstellung geben. Denn das würde ja beweisen, dass die Lohnarbeit wohl doch keine Erfüllung für viele war. Was bleibt, ist, dass Strahm diejenigen, für die es keine Erfüllung, sondern oft genug sehr wohl Entfremdung und Ausbeutung ist, zwangsweise in dieser Situation belassen will. Nur darum geht es!
Es sei denn - Strahm meint, die Erfüllung käme nicht intrinsisch aus der Tätigkeit, und auch nicht aus der Bezahlung dafür, sondern speziell daher, dass man sich damit die nackte Existenz sichert und sich damit von den dann notleidenden nicht-arbeitenden "Verlierern" abgrenzt. Aber was für eine perverse "Erfüllung" soll das denn sein?
Was das Gebrauchtwerden angeht, nun, im Prinzip wird der einzelne Mensch zum Funktionieren der Gesellschaft nicht gebraucht. Das ist die Tatsache, und es macht keinen Sinn, dies durch ein dem entgegengesetztes "Gefühl" verschleiern zu wollen. Genauso wie es keinen allgemeinen "Sinn des Lebens" gibt, sondern jeder seinen eigenen finden muss, kann auch nur jeder selbst, wenn er dies will, einen Weg finden, so nützlich tätig zu sein, dass er wirklich gebraucht wird in dem Sinne, dass sein Verschwinden eine signifikante Lücke hinterlassen würde. Für den durchschnittlichen Lohnarbeiter gilt das heute nicht - der Arbeitgeber schreibt die Stelle einfach neu aus und hat sie schnell wieder gefüllt (wenn er nicht die Gelegenheit nutzt, sie ganz wegzurationalisieren). Man braucht sich nichts besonderes darauf einbilden, eine Tätigkeit zu verrichten, in der man völlig austauschbar ist, die doch früher oder später eine Maschine erledigen kann, und die man auch nicht aus irgendeinem gesellschaftlichen Verantwortungsgefühl heraus, sondern aus reinem Eigennutz für die Bezahlung macht. Jede noch so geringe ehrenamtliche Tätigkeit ist in diesem Sinne für die Gesellschaft wertvoller als eine noch so hoch bezahlte Erwerbsarbeit. Es ist ja nur das bestehende Steuersystem, was die Arbeitenden als "Steuerzahler" zu den vermeintlichen Wohltätern macht. Wenn man dies auf den Faktor Land umstellt, fällt diese Fiktion weg. Wer arbeitet, würde darauf keinerlei Steuern zahlen und nur - wie faktisch auch heute schon - für sich selbst arbeiten. Womit es dann auch völlig logisch ist, dass jeder selbst entscheidet, ob, was und wieviel er arbeitet.
Schließlich ist zu korrigieren, dass ehrenamtliche Arbeit mit dem BGE keineswegs "entschädigt" oder im engeren Sinne "gefördert" wird, sondern lediglich ermöglicht. Da das BGE eben bedingungslos ist, ist es weder eine Bezahlung für Nichtstun noch für irgendein Tun noch "für" irgendetwas anderes, denn sonst wäre dies ja eine Bedingung.
Der Kulturanthropologe Richard Senett (Buch: «Handwerk», Berliner Taschenbuch Verlag 2008) zeigt, dass auch Handwerk, auch praktische Tätigkeiten, auch scheinbar entfremdende, repetitive Anstrengungen dem Menschen die Würde bewahren können. Arbeit, die vielleicht dem Intellektuellen und Künstler als entfremdet erscheint, hat für Viele eine erfüllende Funktion. «Der Wunsch, eine Arbeit um ihrer selbst Willen gut zu machen» (Senett), etwa die handwerkliche Arbeit als «Dialog mit den Materialien», ist für viele Würde und Erfüllung, nicht Entfremdung. Hinter der Einstellung zur Arbeit, zur Leistung und zur produzierenden Tätigkeit steht immer auch ein Menschenbild, das letztlich nicht diskutiert werden kann. Und deshalb wird das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens zur Glaubensdoktrin.
Und welches Menschenbild vertritt Strahm hier? Dass man zu einer Arbeit gezwungen werden muss, die man dann erstaunlicherweise für erfüllend hält? Da würdigt man den Menschen zu einem gut dressierten Nutztier herab. Die Glaubensdoktrin liegt bei den Vertretern des Status Quo: "Der Mensch muss arbeiten!" Das ist es, was bei ihnen nicht diskutierbar ist, weil es einfach als von Kindeszeiten an selbstverständliches Denkaxiom zu tief sitzt.
Zum Grundkonzept des bedingungslosen Einkommens gehört die Idealisierung der Kreativität, der familiären und nachbarschaftlichen Betreuung und Pflege, der freiwilligen Netze. Wer 2500 Franken pro Monat empfange, werde frei für unbezahlte humanitäre, karitative und kreative Tätigkeiten. Entspricht dies der Realität? Wer übernimmt aus Freiwilligkeit und auf längere Dauer Pflege-, Betreuungs- und zivilgesellschaftliche Pflichten? Wer übernimmt dann die wirklich unangenehmen Arbeiten und Pflichten, wer macht die repetitiven Arbeiten, eben das, was als entfremdete Arbeit gilt? Der gesellschaftliche Trend läuft seit Jahren weg von der Freiwilligkeit in Richtung von Anreizen und marktüblicher Entschädigung.
Hier wieder die klassische Verwechslung von Arbeit und Arbeitsverhältnis. Es gibt unangenehme Arbeiten, aber keinen Grund, warum es unangenehme Arbeitsverhältnisse geben muss. Unangenehme Arbeit muss eben entsprechend "angenehm" bezahlt werden. Und wer als Kunde nicht bereit ist, für entsprechende Arbeit einen angemessenen Preis zu zahlen, muss die Arbeit eben selber machen oder darauf verzichten. Es sagt doch niemand, dass mit BGE unangenehme Arbeit plötzlich ehrenamtlich getan würde; nein, sie würde besser bezahlt werden als heute.
Vieles ist umstritten und im Fluss in der Gender-Ökonomie. Aber es konnte noch niemand belegen, dass ein bedingungsloses, arbeitsfreies Staatseinkommen die Care-Ökonomie befördern und die Männerbeteiligungsquote in der freiwilligen Betreuung erhöhen würde. Die Pflege- und Betreuungsleistungen müssen als Arbeit besser entschädigt werden, nicht mittels bedingungsloser Staatsrente!
Ich wüsste auch nicht, wer das mit der Männerbeteiligungsquote behauptet hätte. Diese muss sich mit BGE nicht unbedingt erhöhen und ich weiß auch nicht, ob das speziell anzustreben ist. Dass die Geschlechter in verschiedenen Tätigkeitsfeldern unterschiedlich vertreten sind, hat nicht immer einen Diskriminierungs- oder sonstigen problematischen Hintergrund, aber das ist ein eigenes Thema. Was aber jedenfalls die Pflege von eigenen Angehörigen anbetrifft, so wird diese durch ein BGE allemal begünstigt, indem man sich die Zeit nehmen kann, ohne sich um seine Existenz sorgen zu müssen. Wenn es machbar ist, wird man ja lieber von einer vertrauten Person betreut als von einer wildfremden, die mit Minutenkontingenten operiert. Da, wo eine professionelle Pflege nötig ist, muss diese ordentlich entschädigt werden - richtig, aber mit welchem dirigistischen Eingriff will Strahm dies erreichen? Dies ergibt sich, wie gesagt, nur organisch aus einem BGE.
Das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens ist keine soziale Idee und seine Schöpfer haben neoliberale Ursprünge. Der Antietatist Milton Friedman war einer der ersten. Er wollte den «Sozialapparat» des Staates abschaffen und den Bedürftigen mit einer «negativen Einkommenssteuer» (also einer Staatsrentenzahlung) das Hungern ersparen. Der Oesterreicher Friedrich A. von Hayek legte mit seiner verbissenen Kampfschrift «Wege zur Knechtschaft» (unter «Knechtschaft» versteht er den Sozialstaat) den Startschuss zum neoliberalen Kampf gegen die Staatsbürokratie und für die Reduktion auf eine minimale existenzsichernde Armenhilfe. Der Antietatist Thomas Straubhaar und der Bankökonom Klaus Wellershoff befürworten das bedingungslose Grundeinkommen.
Jetzt werden also Ökonomen als entscheidende Schöpfer des BGE präsentiert, nachdem oben noch "die Ökonomenzunft" das BGE "mit Häme ignoriert" hat. Es passt hinten und vorne nicht zusammen. Hayek gehört überhaupt nicht hier hinein, eine "Armenhilfe" ist kein BGE. "Antietatisten" oder Neoliberale vertreten gemeinhin überhaupt kein BGE, und wenn, dann nur ein niedriges, selbst wenn sie ein höheres für machbar halten; damit sind sie nicht repräsentativ für die BGE-Bewegung. Abgesehen davon tun die Ursprünge (die man ja auch viel weiter als Friedman zurückverfolgen könnte) gar nichts zur Sache, welche man vielmehr ohne Berufung auf Autoritäten selbst beurteilen kann und sollte.
In der Schweiz gibt es schätzungsweise 300'000 schwer Pflegebedürftige: Alte mit Demenz und Behinderungen, Invalide, geburtlich, zerebral oder unfallmässig Behinderte. Deren Pflegekosten in einer höhern Pflegebedürftigkeitsstufe betragen 100'000 bis 120'000 Franken pro Jahr. Schwere Operationen an Gelenken, die zu über neunzig Prozent von den Krankenversicherungen und vom Staat finanziert werden, belaufen sich auf 20'000 bis 40'000 Franken, jene am Herzen auf 50'000 bis 100'000 Franken. Reintegrations- und Rehabilitationsmassnahmen kosten pro Jahr 50'000 Franken und mehr. Sollen solche Fälle von Armutsrisiken bloss mit 2500 Franken Monatsrente abgegolten werden?
Wäre sehr wohl möglich, denn warum sollten diese Kosten individuell beglichen werden? Solche Risiken sollten von einer obligatorischen Kranken- bzw. Pflegeversicherung abgedeckt sein, die vom BGE-Betrag abgeht bzw. zum Bar-BGE-Betrag hinzukommt.
Man kann durchaus zum Schluss kommen, dass der historisch gewachsene Sozialstaat in gewissen Bereichen falsche Anreize setzt und vor allem wegen der Institutionenvielfalt auch Streuverluste und Verzerrungen verursacht. Doch das bedingungslose Grundeinkommen ist ein derart andersartiges, fundamentalistisches Konzept, dass es nicht einmal zur Heilung der Mängel des bisherigen Systems dienen kann.
Das soll es ja gerade nicht, sondern es ist in der Tat ein fundamental anderes System, welches das bisherige ersetzt.
Ein Prozentpunkt Mehrwertsteuer ergibt bei uns derzeit rund 2,6 Milliarden Franken Bundeseinnahmen. Man müsste also auf den heutigen Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8% zusätzliche 30 bis 40 Mehrwertsteuerprozente hinzuschlagen, notabene mit einer entsprechenden Erhöhung des allgemeinen Preisniveaus. Die bisherigen Lohnprozentabgaben an die Sozialversicherung sind dabei noch nicht ersetzt. - Das soll keine exakte Rechung sein, sondern bloss eine gedankliche Annäherung an die gigantische Umverteilungsmaschinerie durch ein generelles Grundeinkommen für Alle. Verteilungsmässig dient es letztlich den Reichen.
Es ist fast nicht wert, auf eine solche Absurdität einzugehen. Dass irgendein BGE den Reichen dienen könnte, erfordert schon erhebliche Verrenkungen. Das BGE als neue Einkommensart, die für alle gleich ist, kann für sich genommen zunächst nur nivellierend auf die Verteilung wirken. Ein umgekehrter Effekt könnte sich nur dadurch einstellen, wenn dafür auf der Steuerseite eine erhebliche Umschichtung zugunsten der Reichen stattfinden würde, und einige sehen genau das in einer Abkehr von der progressiven Einkommensteuer zugunsten einer Flat Tax oder eines reinen Mehrwertsteuersystems. Wie ich aber schon an anderer Stelle erklärt habe, macht das keinen nennenswerten Unterschied, denn wenn die ökonomischen Machtverhältnisse gleichbleiben, passen sich die Bruttoeinkommen jeder Veränderung in den Steuersätzen an, sodass sich netto nicht viel verändert. Die Machtverhältnisse verändern sich aber dadurch, dass auch Nicht-Arbeitende ein BGE erhalten, wodurch die Verhandlungsposition der Geringstqualifizierten verbessert und die Basis des gesamten Lohngefüges angehoben und dadurch notwendigerweise abgeflacht wird, also eine Umverteilung nach unten stattfindet.
Die Initianten verzichten (oder vergassen) in ihrem Initiativtext auf eine Bezifferung eines Konsumsteuersatzes. Der Mehrwertsteuersatz (von derzeit 8%) ist aber heute in der Bundesverfassung beziffert. Wollte man ihn anheben, müsste die Verfassung erneut abgeändert werden. Ansonsten bliebe der Verfassungstext gemäss Volksinitiative selbst bei deren Annahme toter Buchstabe. Das ist eine Publikumstäuschung.Der Initiativtext enthält ja überhaupt nur das Grundprinzip des BGE. Bei Annahme wäre das BGE noch nicht eingeführt, sondern müsste erst auf dem Gesetzwege umgesetzt werden, wobei noch nicht einmal sicher wäre, dass man sich für ein Mehrwertsteuermodell entscheidet. Da können natürlich auch weitere Verfassungsänderungen notwendig sein, das hat nichts mit "Publikumstäuschung" zu tun.
Und statt eines BGE fordert Strahm nun z.B.
den Kampf für eine Pflicht der Arbeitgeber, pro Hundert Beschäftigte ein bis drei Behinderte oder Erwerbsbehinderte in geschützten Arbeitsplätzen aufzunehmen;Sehr rührend. Tatsächlich werden die Behinderten hier doppelt verarscht, zuerst indem man ihnen durch den allgemeinen Arbeitsfetischismus unweigerlich ein Gefühl vermittelt, Menschen zweiter Klasse zu sein, da sie ja wirtschaftlich nicht so produktiv sein können, und dann versucht man dies abzumildern, in dem man ihnen "geschützte Arbeitsplätze" verschafft, die ihnen ein Gefühl des "Nützlichseins" verschaffen sollen, was objektiv gar nicht gegeben ist, da die künstlich erzwungene Bereitstellung dieser Arbeitsplätze womöglich viel mehr kostet, als der Behinderte an Wertschöpfung wirklich generieren kann, sodass es kollektiv gesehen eine reine Verschwendung ist, ähnlich wie mit der subventionierten Kohleförderung, wo es billiger käme, die ganze Produktion einzustellen und jedem Arbeiter eine riesige Abfindung zu geben. Was Behinderte brauchen, ist eine radikale Abkehr vom "Nützlichkeitsrassismus". Erwerbsarbeiten sollen sie nur, wenn sie innerhalb ihrer Fähigkeiten unter normalen Marktbedingungen eine Arbeit finden, die sie selbst für lohnend erachten.
noch mehr Anstrengungen, Jugendliche in eine Berufslehre oder berufliche Grundbildung zu bringen, das ist die wirksamste Armutsprävention;Nein, die wirksamste Armutsprävention ist ein BGE in entsprechender Höhe. Damit wird absolute Armut komplett beseitigt und die relative auf das gerechte Maß reduziert. Wer meint, mit irgendwelchen Bildungsanstrengungen Armut verhindern zu können, hat die Wirkungsweise des Kapitalismus nicht verstanden. Damit kann immer nur jeder einzelne seine relative Position verbessern, aber die mit der relativ geringsten Bildung bleiben immer die Dummen - wenn jeder in gleichem Maße seine Bildung verbessern würde, würde sich für niemanden etwas ändern, die Anforderungen würden nur entsprechend härter, d.h. jemand, der eine bestimmte Stellung bisher hatte, braucht nun seine gestiegene Bildung allein schon, um diese Stellung halten zu können, denn es können ja nicht alle aufrücken - irgendjemand muss nach wie vor die "untersten" Positionen füllen, welche immer nur minimal bezahlt würden.
Das war der bisher beste Kommentar auf Strahm's oberpeinliche und fehlsichtige BGE-Kritik auf infosperber.ch
AntwortenLöschenGanz grosses Danke!
St. Wanner
Ich frage mich in der Tat manchmal, warum Herr Strahm bei der SP ist (oder war), wenn er dann doch öffentlich gegen sozial-(liberale) Ideen wie das BGE schiesst.
AntwortenLöschenRudolf Strahm äussert sich nun schon seit mehreren Jahren polemisch gegen das Grundeinkommen, mit, wie du aufgezeigt hast, ziemlich abstrusen Argumenten und Thesen. Dies ist umso schmerzlicher, da das BGE eigentlich bei den Sozialdemokraten Zustimmung finden sollte und in Programm der SPS verankert ist. Arbeiter brauchen ein BGE, das hat in der Schweiz die Gewerkschaft Syna schon eingesehen und engagiert sich öffentlich für das BGE.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Schweiz nicht blenden lassen von herablassenden ("Ich bin Ökonom!") und polemischen Kommentaren ("bildungsferne Einwander", "Null-Bock-Junge", "ökonomische Fehlanreize"), und dass wir ein Resultat zumindest im Bereich von ein Viertel bis ein Drittel für das BGE, erreichen werden.
Strahm schiesst nun auch in der Asylpolitik viel zu weit. Der gute Mann hat vergessen, dass er angelich Linker ist und lehnt sich sehr weit in die Mitte, obwohl er keine Stimmen mehr braucht für den Nationalrat oder anderes.
AntwortenLöschenXenophobes oder sozialrassistisches Verhalten hat in der SP und in der Linken nichts verloren!
Ich stimme mit Dir überein. Man sollte erwägen Strahm aus der SP auszuschliessen, da er sich nicht an die Grundsätze der Sozialdemokratie hält. Dies ist deshalb möglich, weil bei Eintritt in die SP ein Eid abgelegt werden muss, dass man sich nicht entgegen etwa der Menschenwürde verhält. Strahm tut meiner Meinung nach aber genau dies.
LöschenAuch auf meine Zuschriften an Herrn Strahm habe ich nur Häme und Absagen erhalten. Ausser Kosten nichts gewesen. Der gute ältere Herr will nichts wissen von den Vorwürfen an seine Person. Er habe eine weisse Weste, so weiss wie sein Haar.
Das mag ich bezweifeln. Ausser dem BGE schiesst Strahm auch gegen Asylbewerberinnen und -bewerber, die er zu Zwangsarbeit verpflichten will. Der gute Mann hat vergessen Mensch zu sein und hat sich zu weit, nicht nur in die Mitte, sondern nach weit Rechts gelehnt.